Landratsamt
Das Landratsamt wird vom Landrat geleitet und ist sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde. Das Landratsamt besitzt somit eine Doppelfunktion.
Als Kreisverwaltung verfügt das Landratsamt über eine eigene kommunale Selbstverwaltungshoheit. Über die Angelegenheiten des Landkreises entscheiden der Landrat und die Kreisgremien.
Als staatliche Verwaltungsbehörde übernimmt das Landratsamt Aufgaben, die ihm von der Bayerischen Staatsregierung oder der Bundesregierung übertragen wurden. Dazu gehören zum Beispiel der Vollzug der bayerischen Bauordnung durch die Bauverwaltung oder der Vollzug des Jagd- und Waffenrechts. Hierbei gibt es für das Landratsamt kein eigenes Selbstverwaltungsrecht.
Das Landratsamt ist also sowohl für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen als auch für den Freistaat Bayern tätig.
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