Wir bieten Dienstleistungen in den Bereichen Insolvenzen, Buchhaltung & Personal.
Unser Hauptarbeitsgebiet liegt im Bereich Insolvenzen.
Hier können wir viel für Sie tun:
ESUG (Eigenverwaltungen)
Begleitung in Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren (ESUG: Eigenverwaltungsverfahren § 270a InsO und Schutzschirmverfahren § 270b InsO)
Insolvenzgeld
- Vorfinanzierung Insolvenzgeld
- Insolvenzgeldanträge
- Insolvenzgeldbescheinigungen
- Präsenz bei Betriebsversammlungen
- Erledigung von ausstehenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Sozialversicherungsmeldungen (An-/Ab-/Jahresmeldungen
- Beitragsnachweisungen
- Lohnsteuermeldungen
- Arbeitslosengeldbescheinigungen
- Lohnsteuerbescheinigungen(inkl. InsG-Zeitraum)
- Klärung von Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung
- Vorbereitung und Begleitung von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen und Kontrolle ggf. in eigenen Räumen
- Kommunikation und Schriftwechsel mit Arbeitsagenturen, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Finanzämtern, SOKA-Bau, Pensionssicherungsverein
- Differenzlohnberechnung und -abrechnung
Tabellenbearbeitung
- Erstellen Tabellenauszüge
- Aufforderung zur Beibringung von fehlenden Unterlagen
- Vorbereitung Niederlegung
- Vorbereitung von Prüfterminen
- Erstellen Gläubigerlisten
- Laufende Bearbeitung von Tabellennachträgen und Aktualisierung der Gläubigerlisten
- Erstellen Schlussverzeichnisse
- Erstellen Verteilungsverzeihnisse
Verzeichnisse und Übersichten nach INSO
- Verzeichnis Massegegenstände gem. § 151 InsO
- Gläubigerverzeichnis gem. § 152 InsO
- Vermögensübersicht gem. § 153 InsO
- Vorbereitung Niederlegung gem. § 154 InsO
Insolvenz-Buchhaltungen
- nach steuerrechtlichen Vorschriften
- nach insolvenzrechtlichen Vorschriften
- Ermittlung Vorsteuerberichtigung gem. § 17 UStG, optional kooperierend mit Steuerberater
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Abschlussarbeiten
- Steuerrechtlich: in Kooperation mit Steuerberatern/Fachanwälten f. Steuerrecht
- Insolvenzrechtlich:Erstellen der E-A-Schlussrechnung
Wohlverhaltensperiode (Restschuldbefreiung)
- Überwachung von Zahlungseingängen
- Übernahme jährlicher Verteilung an Gläubiger